Welche Maßnahmen sind bei einem Trauerfall zu ergreifen?
Bei Todesfällen in Krankenhäusern, Seniorenheimen, ambulanten Pflegestationen etc., nehmen Sie bitte zuerst mit uns Kontakt auf, um die weiterführenden Maßnahmen zu besprechen. Auch wenn die Überführung des Verstorbenen, aus welchen Gründen auch immer, bereits durch ein anderes Unternehmen erfolgt ist, haben Sie die freie Wahl des Bestattungsunternehmens Ihres Vertrauens für die Beisetzung.
Sterbefall in der Wohnung
Bitte benachrichtigen Sie sofort einen Arzt. Wenn möglich, den Hausarzt, der den
Verstorbenen zuvor gekannt hat. Wenn dieser nicht erreichbar ist, das kann z.B. an
Wochenenden oder nachts sein, rufen Sie den Notarzt. Der Arzt wird nach einer
Untersuchung gegebenenfalls den Tod feststellen. Der Arzt ist dann verpflichtet, dies auch
schriftlich (Totenschein) zu dokumentieren. Es wird eine Todesbescheinigung ausgestellt,
dazu braucht der Arzt eventuell den Personalausweis und die Krankenversicherungskarte des
Verstorbenen. Bei Sterbefällen in der häuslichen Umgebung erlaubt der Gesetzgeber, dass der
Verstorbene bis zu 48 Stunden (§16 ThürBestG) im Haus bleiben darf. Erst dann ist der
Verstorbene in einen klimatisierten Raum zu überführen.
Zur Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort setzen Sie sich bitte telefonisch oder persönlich mit uns in Verbindung.
Sterbefall im Krankenhaus, Seniorenheim, Pflegestation etc.
Wenn der Angehörige im Krankenhaus verstorben ist, wird dort von einem Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt. In Krankenhäusern darf der Bestatter erst nach einer bestimmten Frist den Verstorbenen überführen, die Todesbescheinigung und Sterbefallanzeige wird meist vom Krankenhaus zum zuständigen Standesamt geleitet. In Krankenhäusern oder Kliniken kann der Bestatter an Wochenenden sehr wenig erledigen, sodass man erst am nächsten Werktag dort aktiv werden kann. In diesem Fall teilen Sie dem Stationsarzt bitte mit, dass die Überführung durch unser Unternehmen erfolgen wird.
Andere Sterbefälle
Falls der Verstorbene eines nicht natürlichen Todes gestorben ist oder die Todesursache nicht geklärt ist, wird grundsätzlich die Polizei informiert. Wenn die Polizei nicht, wie bei einem Unfall schon vor Ort ist, wird sie meist vom Notarzt gerufen. Die Polizei ermittelt und wird gegebenenfalls notwendige Maßnahmen veranlassen. In diesem Fall teilen Sie der Polizei bitte mit, dass Sie die Überführung durch unser Unternehmen wünschen.
Wie geht es weiter?
Zunächst ist es wichtig, die Entscheidung über die Art der Bestattung zu treffen. Wenn nicht bereits im Trauergespräch geschehen, helfen wir Ihnen bei der Auswahl einer geeigneten Bestattungsart, die sich an folgenden Fragen orientiert:
- Soll der Verstorbene eingeäschert werden?
- Soll die Grabstätte für Hinterbliebene zugänglich sein oder anonym bleiben?
- Für welchen Zeitraum soll die Grabstätte erhalten bleiben?
- Ist eine Grabpflege möglich oder erwünscht?
- Liegt eine besondere Verbundenheit zum Beispiel zur See oder zur Natur vor?
- Soll eine Aufbahrung (zu Hause, auf dem Friedhof) stattfinden?
- Wie sollen die Verabschiedung und die Trauerfeier gestaltet werden?
- Sollen dem Verstorbenen noch Gegenstände mit gegeben werden (z.B. Fotos, Briefe)?
- Welche Rolle spielen die Kosten?
Folgende Originalunterlagen werden benötigt
Folgende Originalunterlagen werden für die Bearbeitung und Beurkundung des Sterbefalles benötigt:
- Personalausweis oder Meldebescheinigung und Reisepass (vom Verstorbenen und vom Auftraggeber)
- Gesundheitskarte der Krankenkasse (bei privat Versicherten die Versicherungsnummer)
- Totenschein oder Todesbescheinigung (wenn dieser Ihnen ausgehändigt wurde)
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde oder Familienbuch
- Scheidungsurteil mit Vermerk über die Rechtskräftigkeit (falls geschieden)
- Sterbeurkunde vom Ehepartner (wenn bereits verstorben)
- Namensänderungsurkunde (bei Namensänderungen)
- Rentenbescheid/e (Altersrente, Witwenrente, Unfallrente, Betriebsrente, ggf. Kriegsopferrente)
- IBAN und BIC der Bank der/des Witwe/Witwers (zur Bearbeitung der Vorschusszahlung)
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- Bestattungsvorsorge Verträge / Unterlagen zur Abmeldung
- Sterbegeldversicherungs- / Lebensversicherungspolicen
- Graburkunde
Was Sie nach der Bestattung beachten sollten
Nach der Bestattung sind einige rechtliche Bestimmungen zu beachten. Beispielsweise sollten vom Verstorbenen eingegangene Verträge und Verpflichtungen gelöst oder gegebenenfalls geändert werden. Vieles können und möchten Sie sicherlich selbst erledigen. Wir nehmen Ihnen gern einige Wege und Aufgaben ab, sprechen Sie uns an.
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vorhandene Testamente des Verstorbenen beim Nachlassgericht abgeben, Nachlasssicherstellung,
Testamentseröffnung - gegebenenfalls Erbschein ausstellen lassen (Zuständig ist das Nachlassgericht, das auch darüber berät, ob die Ausstellung eines Erbscheins in Ihrem Fall sinnvoll ist.)
- Rentenstelle oder Arbeitgeber benachrichtigen
- gegebenenfalls Vorschusszahlung Witwenrente beantragen („Sterbevierteljahr“)
- Kraftfahrzeuge (auch Anhänger!) ab- oder ummelden
- Versicherungen (z.B. Versorgungswerk, Haftpflicht-, Hausrat-, Kfz-, Lebensversicherung) auflösen oder kündigen
- Termine des Verstorbenen absagen
- Versicherungsansprüche bei Krankenkasse, Lebens-, Unfall- oder Sterbegeld-Versicherungen geltend machen
- Mietverträge kündigen oder Weiterführung klären
- Konten und (Dauer-)Aufträge bei Geldinstituten kündigen, Kreditkarten sperren, Einzugsermächtigungen widerrufen
- Sparverträge (z.B. Sparbücher, Bausparverträge, Wertpapiere, Bürgschaften, Darlehensverträge, Kredite, Leasingverträge) auflösen, sofern die Erbschaft angetreten wurde und tatsächliche Verfügungsbefugnis besteht
- Rundfunk- und Fernsehgeräte (Rundfunkbeitragskonto und Kabelgesellschaften) abmelden
- Energieversorgung (Gas, Wasser Strom) abmelden
- Müllabfuhr (ZASO) abmelden (erfolgt durch Meldebehörde)
- Telefon (Festnetz, Mobiltelefon, Internet) abmelden
- Mitgliedschaft bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften kündigen
- Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften kündigen
- gegebenenfalls Betreuer und behandelnde Ärzte des Verstorbenen benachrichtigen
- Finanzamt informieren (erfolgt durch Standesamt)
- Nachsendung der Post an Erben beziehungsweise Bevollmächtigte beantragen
Vertrauen Sie in dieser Ausnahmesituation des Lebens auf unsere langjährige Erfahrung.
Nehmen Sie im Trauerfall Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen zur Seite.